Arbeitnehmerzuwendungen: Betriebsausgaben für Incentives
Das Finanzgericht Köln hat bestätigt, dass Aufwendungen für Incentives wie Reisen, Gutscheine oder besondere Events grundsätzlich als voll abzugsfähige Betriebsausgaben gelten können.
Im konkreten Fall hatte ein Unternehmen eine mehrtägige Incentive-Reise für seine Mitarbeiter organisiert. Das Finanzamt wollte die Kosten nur teilweise anerkennen, da es von einem unangemessenen Repräsentationsaufwand ausging. Das Gericht stellte jedoch klar: Solche Maßnahmen dienen regelmäßig der Mitarbeitermotivation und können daher vollständig abgezogen werden, solange sie im Rahmen bleiben.
Hinweis: Unternehmen sollten die geschäftliche Veranlassung dokumentieren (z. B. durch Teilnehmerlisten, Programme, Zielsetzungen), um eine Anerkennung beim Finanzamt sicherzustellen.