Hausstand: Kostenbeteiligung wird bei Singlehaushalten nicht geprüft
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine wichtige Erleichterung bei der doppelten Haushaltsführung eingeführt.
Bei alleinstehenden Arbeitnehmern mit einem eigenen Hausstand am Hauptwohnsitz prüft das Finanzamt künftig nicht mehr, ob sich die Person finanziell an den Kosten des Haushalts beteiligt. Entscheidend ist allein, dass dort ein eigener Hausstand unterhalten wird.
Praxisfolgen: Die Nachweislast für Alleinstehende wird erheblich reduziert. Es genügt, dass ein eigener Hausstand besteht – die bisher oft streitige Kostenbeteiligung entfällt.