Umgang mit fehlerhafter Umsatzsteuer auf Rechnungen an Endverbraucher

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine wichtige Entscheidung zum unrichtigen Steuerausweis getroffen. Bisher galt: Wer auf einer Rechnung einen zu hohen Umsatzsteuerbetrag ausweist, schuldet diesen Betrag unabhängig davon, ob die Steuer korrekt wäre oder nicht. Dies galt insbesondere gegenüber Unternehmern.

Der EuGH entschied nun, dass dies nicht gilt, wenn der Empfänger ein privater Endverbraucher ist. In Fällen, in denen Privatkunden eine Rechnung mit zu hoher Umsatzsteuer erhalten, schuldet der leistende Unternehmer nicht automatisch diesen Mehrbetrag.

Weiter urteilte der EuGH, dass Mitgliedstaaten berechtigt sind, bei Massengeschäften (z. B. Einzelhandel, Gastronomie, E-Commerce) Schätzverfahren zuzulassen, wenn eine exakte Zuordnung der Umsätze zu einzelnen Steuersätzen nicht möglich oder unzumutbar ist.

Wichtig: Die Entscheidung widerspricht der bisherigen deutschen Verwaltungspraxis. Hier könnte eine Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses folgen.

Fazit:

  • Ein zu hoher Umsatzsteuerausweis gegenüber Privatkunden löst künftig nicht automatisch eine Steuerschuld aus.

  • Bei Massengeschäften darf geschätzt werden, solange die Methode plausibel und überprüfbar ist.

Ein wichtiges Urteil zur Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen.