So lassen sich die Kosten für Baumaßnahmen am Eigenheim absetzen

Eigentümer können Aufwendungen für energetische Baumaßnahmen mit bis zu 40.000 € steuerlich geltend machen. Die Steuerermäßigung verteilt sich über drei Jahre (7 % / 7 % / 6 %).

Begünstigt sind unter anderem:

  • Dämmung von Wänden, Dach, Geschossdecken

  • Austausch von Fenstern und Türen

  • Einbau digitaler Steuerungssysteme

  • Erneuerung der Heizungsanlage

Die Voraussetzungen sind streng:

  • Die Immobilie muss überwiegend selbst genutzt werden.

  • Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein.

  • Zahlungen müssen unbar erfolgen.

  • Ein Fachunternehmen muss die Maßnahme bescheinigen – ohne diese Bescheinigung gibt es keine Steuerermäßigung.

Fazit: Wer die formellen Anforderungen erfüllt, kann erhebliche Steuervorteile nutzen. Insbesondere bei großen Sanierungsprojekten lohnt sich die Prüfung.