So lassen sich die Kosten für Baumaßnahmen am Eigenheim absetzen
Eigentümer können Aufwendungen für energetische Baumaßnahmen mit bis zu 40.000 € steuerlich geltend machen. Die Steuerermäßigung verteilt sich über drei Jahre (7 % / 7 % / 6 %).
Begünstigt sind unter anderem:
Dämmung von Wänden, Dach, Geschossdecken
Austausch von Fenstern und Türen
Einbau digitaler Steuerungssysteme
Erneuerung der Heizungsanlage
Die Voraussetzungen sind streng:
Die Immobilie muss überwiegend selbst genutzt werden.
Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein.
Zahlungen müssen unbar erfolgen.
Ein Fachunternehmen muss die Maßnahme bescheinigen – ohne diese Bescheinigung gibt es keine Steuerermäßigung.
Fazit: Wer die formellen Anforderungen erfüllt, kann erhebliche Steuervorteile nutzen. Insbesondere bei großen Sanierungsprojekten lohnt sich die Prüfung.