NFT-Verkäufe als Steuerfalle: Vom Wallet zur Umsatzsteuer
Das Finanzgericht Niedersachsen hat entschieden, dass der Verkauf von NFTs (Non-Fungible Tokens) eine steuerpflichtige sonstige Leistung darstellt – auch für Privatpersonen.
Im konkreten Fall verkaufte der Steuerpflichtige NFTs über verschiedene Plattformen. Das Finanzamt verlangte Umsatzsteuer, da der Leistungsort mangels konkreter Nachweise zum Standort der Käufer im Inland vermutet wurde.
Das Gericht bestätigte die Auffassung:
Die Wallet-Adresse eines Käufers liefert keinen belastbaren Hinweis auf dessen Standort.
Ohne genaue Nachweise wird der Leistungsort automatisch Deutschland – mit Umsatzsteuerpflicht.
Selbst Privatpersonen können dadurch steuerpflichtige Umsätze tätigen.
Risiken für Anleger:
fehlende Nachweise → automatische Steuerpflicht
hoher organisatorischer Aufwand → detaillierte Dokumentation erforderlich
Unwissenheit schützt nicht vor Steuerforderungen
Fazit: Wer NFTs verkauft, sollte unbedingt nachvollziehbare Belege zum Empfängerland sichern.