E-Dienstwagen zu Hause aufladen: Was können Arbeitgeber erstatten?

Ab dem Jahr 2026 entfallen die bislang geltenden Pauschalen für das private Aufladen von E-Dienstwagen beim Arbeitnehmer.

Arbeitgeber dürfen Stromkosten künftig nur noch dann steuerfrei erstatten, wenn der tatsächliche Stromverbrauch sowie der konkrete Strompreis nachgewiesen werden. Pauschale Erstattungen sind nicht mehr zulässig.

Erforderlich sind insbesondere:

  • ein separater Stromzähler oder

  • eine nachvollziehbare Verbrauchsermittlung sowie

  • ein Nachweis über den zugrunde gelegten Stromtarif.

Ohne diese Nachweise liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.