Grundstücksübertragung auf Personengesellschaft
Bei der Übertragung von Grundstücken aus einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft greift die Grunderwerbsteuerbefreiung nur eingeschränkt.
Im entschiedenen Fall übertrugen mehrere Erben ein Grundstück auf eine Personengesellschaft, an der sie beteiligt waren. Das Finanzamt gewährte die Steuerbefreiung nur anteilig.
Das Gericht bestätigte dies. Die Steuerbefreiung greift nur in Höhe der Beteiligungsidentität. Werden Anteile verändert oder neue Gesellschafter aufgenommen, kann die Steuerbefreiung rückwirkend entfallen.