Private Rentenversicherung: Alles auf einmal oder lieber monatlich?
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg stellte klar, dass die steuerliche Behandlung einer privaten Rentenversicherung von der Auszahlungsform abhängt.
Wird eine lebenslange Rente gewählt, unterliegt diese der Besteuerung mit dem Ertragsanteil. Erfolgt dagegen eine einmalige Kapitalauszahlung, liegt regelmäßig steuerpflichtiger Kapitalertrag vor.
Die Entscheidung für die Auszahlungsform hat damit erhebliche steuerliche Auswirkungen und sollte sorgfältig geplant werden.