Ab 2025 gezahlte Abfindungen: Neues beim Lohnsteuerabzugsverfahren
Arbeitnehmer, die eine Abfindung oder Entschädigung erhalten, können diese unter gewissen Voraussetzungen nach der sogenannten Fünftelregelung ermäßigt versteuern. Bisher ließen sich diese Steuervorteile – beispielsweise ein reduzierter Lohnsteuereinbehalt – bereits beim Arbeitgeber realisieren.
Nach dem Wachstumschancengesetz entfällt diese Möglichkeit ab 2025 für den Lohnsteuerabzug. Die Steuervergünstigung kann dann nur noch über die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Das bedeutet einerseits weniger Bürokratie für Arbeitgeber, andererseits erhalten Arbeitnehmer die sich aus der Fünftelregelung ergebende Steuerersparnis erst nachträglich im Rahmen der Veranlagung.