Achtung, Trickbetrug: Gefälschte Steuerpost fordert zu Zahlungen auf

Wer einen Brief vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in seinem Briefkasten vorfindet, vermutet erst einmal einen behördlichen Hintergrund.
Hier ist momentan allerdings erhöhte Vorsicht geboten, denn Betrüger versenden verstärkt Schreiben im Namen des BZSt, in denen sie zu Steuerzahlungen aufgrund der verspäteten Abgabe der Steuererklärung 2023 auffordern.
Die gefälschte Post sieht auf den ersten Blick täuschend echt aus.
Bei genauerer Betrachtung fallen jedoch einige Ungereimtheiten auf: Entscheidende Angaben sind in der Regel falsch oder fehlen ganz (z. B. die Steuernummer oder Identifikationsnummer).
Auch die Datierung ist mitunter unschlüssig.
Auf der ersten Seite wird behauptet, das Finanzamt habe das BZSt beauftragt, diesen Fall zu übernehmen.
Weiterhin wird vorgetäuscht, die Steuererklärung für das Jahr 2023 sei zu spät eingegangen.
Aufgrund dessen setzt der Absender einen Verspätungszuschlag fest und beruft sich dabei auf die Steuergesetzgebung.
Auffällig ist zudem, dass der Adressat in der Anrede nicht namentlich angesprochen wird – die Schreiben beginnen mit „Sehr geehrte Steuerzahlerin und sehr geehrter Steuerzahler“.


Hinweis:
Solch allgemeine Anreden sind oft schon ein Hinweis auf Fälschungen. Das Finanzamt kennt den Namen und die Identifikationsnummer des Empfängers und verwendet diese in seiner Kommunikation. Die zweite Seite der gefälschten Schreiben soll eine Rechnung darstellen. Der Leser wird aufgefordert, 350,11 € auf ein Konto zu überweisen. Auf der vermeintlichen Rechnung ist ein QR-Code zu finden, der vermutlich auf eine betrügerische Website von Cyberkriminellen führt. Sollte keine Zahlung erfolgen, würden den Adressaten weitere finanzielle Strafen drohen.

Bei den Kontoangaben fällt auf, dass es sich nicht um eine deutsche Kontoverbindung handelt.
Die IBAN deutscher Konten beginnt immer mit der Buchstabenkombination „DE“.
Auf dem Betrugsschreiben beginnt die Kontoverbindung hingegen mit „ES“ – was für Spanien steht.

Hinweis:
Steuerzahler sollten wissen, dass ausnahmslos das örtliche Finanzamt für die Einkommensteuerveranlagung zuständig ist; das BZSt hat andere Aufgaben.
Wer eine Fälschung vermutet, sollte sein zuständiges Finanzamt kontaktieren.