Alterseinkünfte: Renten müssen immer häufiger versteuert werden
Früher konnten sich Rentner sicher sein: Ihre Rente war steuerfrei. Heute ist das leider anders. Immer mehr Rentner werden mit einer Steuerpflicht konfrontiert. Grund hierfür ist die Einführung der sogenannten nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen im Jahr 2005.
Danach sind Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts.
Mit jedem neuen Renteneintrittsjahr steigt der steuerpflichtige Anteil an der Rente. Rentner, die 2005 oder früher in Rente gingen, müssen nur 50 % ihrer Rente versteuern. Wer 2024 in Rente gegangen ist, muss schon 83 % versteuern.
Ursprünglich sollte die Vollbesteuerung, also eine Besteuerung von 100 % der gesetzlichen Rente, bereits ab 2040 greifen. Durch eine Gesetzesänderung verschiebt sich diese Frist nun auf 2058. Das bedeutet:
Rentner, die 2058 in den Ruhestand treten, müssen erstmals 100 % ihrer gesetzlichen Rente versteuern.
Umgekehrt können Berufstätige ihre Altersvorsorgeaufwendungen ab dem Jahr 2023 zu 100 % als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das betrifft Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zu Rürup-Verträgen.
Hinweis:
Auch Pensionen, Betriebsrenten und private Rentenversicherungen unterliegen steuerlichen Besonderheiten.
Beispielsweise wird die Besteuerung von Betriebsrenten oft nach der sogenannten nachgelagerten Besteuerung vorgenommen, während bei privaten Rentenversicherungen der Ertragsanteil besteuert wird.