Digitale Steuerbescheide: Ab 2026 rücken Finanzämter weiter vom Papier ab
Ab dem Jahr 2026 werden Steuerbescheide zunehmend ausschließlich elektronisch bereitgestellt. Die Finanzverwaltung treibt damit die Digitalisierung weiter voran. Steuerpflichtige erhalten ihre Bescheide über das jeweilige Online-Postfach, etwa über ELSTER.
Wichtig ist, dass die Einspruchsfrist nicht erst mit tatsächlicher Kenntnisnahme beginnt, sondern bereits vier Tage nach Bereitstellung des Bescheids im elektronischen Postfach. Wer sein Postfach nicht regelmäßig prüft, riskiert Fristversäumnisse.
Steuerpflichtige sollten daher sicherstellen, dass sie über neue Bescheide informiert werden und ihre digitalen Postfächer regelmäßig kontrollieren.