Jahressteuergesetz 2024: Mobilitätsbudget gestrichen

Das Jahressteuergesetz 2024 wurde im Oktober 2024 beschlossen und enthält eine Vielzahl steuerlicher Anpassungen. Ursprünglich sollte ein Mobilitätsbudget eingeführt werden, mit dem Arbeitnehmer neben Jobtickets und Jobrädern auch andere Mobilitätsangebote unkompliziert nutzen können. Dieser Entwurfsteil wurde jedoch wieder gestrichen.

Im Fokus des Gesetzes standen zudem Umsatzsteuerregelungen im Vereinssport und bei Bildungseinrichtungen. Entgegen früherer Planungen bleibt die Umsatzsteuerbefreiung für private Bildungseinrichtungen bestehen, während sie für den Vereinssport entfällt. Weitere Neuerungen betreffen etwa die steuerliche Förderung von Stromspeichern, höhere Freibeträge für Kinderbetreuungskosten (ab 2025), eine Anhebung der Kleinunternehmergrenze, steuerliche Vorteile für Haus- und Hobbybrauer, sowie Änderungen beim Durchschnittssatz für Land- und Forstwirte.