Neue Steuervorteile sollen E-Firmenwagen attraktiver machen
Die Bundesregierung hat den Umweltbonus für Elektroautos zum Jahresende 2023 vorzeitig abgeschafft. Nun sollen steuerliche Vergünstigungen im Rahmen des sogenannten Steuerfortentwicklungsgesetzes (das noch vom Bundesrat zu verabschieden ist) die Elektromobilität stärken:
1.Anhebung der Listenpreisgrenze:
Die 0,25-%-Regelung (statt 1-%-Regelung) für rein elektrische Firmenwagen gilt derzeit bis zu einem Bruttolistenpreis von 70.000 €. Diese Grenze soll rückwirkend zum 01.07.2024 auf 95.000 € angehoben werden.
2.Sonderabschreibung:
Für neu angeschaffte rein elektrische Firmenwagen kann ab 01.07.2024 eine neue Sonderabschreibung in Höhe von 40 % im ersten Jahr (bei insgesamt sechsjähriger Abschreibung) in Anspruch genommen werden. Die restlichen 60 % verteilen sich auf fünf weitere Jahre (24 %, 14 %, 9 %, 7 % und 6 %).