Rentner und Pensionäre: Vereinfachte Einkommensteuererklärungen
In mehreren Bundesländern (z.B. Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen) können Rentner und Pensionäre bereits eine vereinfachte Einkommensteuererklärung nutzen, sofern sie neben ihrer Altersversorgung keine weiteren Einkünfte haben. Der Vordruck heißt „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ und beschränkt sich auf allgemeine Angaben zur Person sowie mögliche steuermindernde Aufwendungen (z.B. Vorsorge, Spenden, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen).
Alle notwendigen Angaben zu Renten, Pensionen oder etwaigen Versicherungsbeiträgen werden vom Finanzamt automatisch berücksichtigt, da die entsprechenden Institutionen sie direkt elektronisch ans Finanzamt übermitteln.