Verspätungszuschlag bei Erstattungen möglich?
Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag. Im Streitfall hatte ein Steuerpflichtiger für 2020 verspätet eine Einkommensteuererklärung abgegeben, die zu einer Erstattung führte. Das Finanzamt setzte dennoch einen Verspätungszuschlag fest.
Das Finanzgericht Münster (FG) hob diesen auf, weil das Finanzamt keine ausreichende Ermessensausübung vorgenommen hatte. Grundsätzlich sei eine erhebliche Fristüberschreitung oder ein schweres Verschulden notwendig, um einen Verspätungszuschlag festzusetzen, wenn die Steuerveranlagung zu einer Erstattung oder Nullfestsetzung führt. Im konkreten Fall hatte der Steuerpflichtige die Fristüberschreitung nur geringfügig überschritten, sodass die Voraussetzungen für einen Verspätungszuschlag nicht erfüllt waren.