Berufliche Fahrten und Leasingsonderzahlungen
Müssen Arbeitnehmer für eine berufliche Auswärtstätigkeit mit einem eigenen oder ihnen überlassenen Fahrzeug fahren, können sie als Werbungskosten einen individuell errechneten Kilometersatz ansetzen. Hierzu werden zunächst die Gesamtkosten des Fahrzeugs über zwölf Monate ermittelt und dann durch die Jahresfahrleistung geteilt. Zu den Gesamtkosten zählen etwa Kraftstoff, Reparaturen, Versicherungen, Kfz-Steuer, Abschreibungen (bei Eigentum) und Leasingkosten.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) waren Leasingsonderzahlungen bislang im Jahr der Zahlung in voller Höhe in die Fahrzeugkosten einzuberechnen. Diese Rechtsprechung hat der BFH nun aufgegeben und entschieden, dass Leasingsonderzahlungen gleichmäßig auf die gesamte Leasingdauer zu verteilen sind. Da es sich um vorausgezahlte Nutzungsentgelte handelt, sind sie nicht nur für das Zahlungsjahr, sondern für alle vollen Leasingjahre relevant. Entsprechend müssen Arbeitnehmer, die eine Zwölfmonatsberechnung aufstellen, die Sonderzahlung für die Dauer des Leasingvertrags anteilig aufteilen.