Berufsrechtsschutz: Versicherungsbeiträge können abgesetzt werden
Das Finanzgericht Köln entschied, dass Beiträge zu einer Berufsrechtsschutzversicherung grundsätzlich als Werbungskosten absetzbar sind – auch wenn die Versicherung in einem Kombitarif enthalten ist.
Wichtig ist:
Der berufliche Anteil muss eindeutig ausgewiesen sein.
Ist das nicht der Fall, kann das Finanzamt eine Aufteilung verweigern.
Praxis-Tipp: Versicherer sollten um eine schriftliche Bestätigung der Beitragsaufteilung gebeten werden.