Steuerfreie Gehaltsextras optimieren den Nettolohn
In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten lohnt sich ein genauer Blick auf steuerfreie Gehaltsextras.
Sie können Arbeitnehmern einen höheren Nettolohn bescheren – ohne dass Arbeitgeber zusätzliche Lohnnebenkosten zahlen müssen.
Das Einkommensteuergesetz bietet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten für sogenannte steuerfreie oder pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen.
Dazu zählen zum Beispiel:
● Sachzuwendungen bis 50 € im Monat (z. B. Gutscheine, Tankkarten)
● Zuschüsse zu Fahrtkosten, Essensmarken oder Internetpauschalen
● Gesundheitsförderung bis 600 € jährlich
● Erholungsbeihilfen
● Betriebliche Kinderbetreuung
Arbeitgeber können durch clevere Kombination solcher Extras gezielt Anreize setzen – etwa zur Mitarbeiterbindung oder zur Motivation.
Arbeitnehmer profitieren, weil diese Leistungen nicht in die Steuer- und Sozialversicherungspflicht einfließen.
Auch Sonderzahlungen wie Inflationsausgleichsprämien (bis zu 3.000 €, steuerfrei bis Ende 2024) oder Jubiläumszuwendungen lassen sich gezielt einsetzen.
Wichtig ist:
Damit die Steuerfreiheit greift, müssen die Voraussetzungen genau eingehalten werden.
Dazu gehört etwa, dass Sachbezüge zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden – nicht anstelle einer Gehaltserhöhung.
Hinweis:
Unternehmen sollten sich steuerlich beraten lassen, um die Potenziale steuerfreier Gehaltsextras optimal zu nutzen und dabei rechtssicher zu handeln.