Elektronische Steuerbescheide: Widerspruch noch nicht erforderlich

Nach den ursprünglichen Planungen des Gesetzgebers sollten elektronische Steuerbescheide bereits ab dem 01.01.2026 zur Regel und sollte Papier die Ausnahme werden. Nun wurden die Neuregelungen jedoch erst ab dem 01.01.2027 beschlossen, so dass Steuerzahler ihre Bescheide 2026 weiterhin noch in Papierform erhalten, sofern sie beim Finanzamt (FA) nicht ausdrücklich in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt haben.

Ab 2027 gilt dann das neue Recht: Steuerbescheide, die auf elektronisch eingereichten Steuererklärungen beruhen, sollen von den FA ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage ist hierfür keine Einwilligung des Steuerzahlers mehr erforderlich. Stattdessen gilt dann ein Widerspruchsrecht: Wer als Steuerzahler keine digitale Bekanntgabe will, muss aktiv widersprechen und eine einmalige oder dauerhafte Zusendung von Bescheiden per Post beantragen. Wichtig ist jedoch: Der Antrag gilt nur für die Zukunft.