Künstlersozialversicherung: Abgabensatz sinkt auf 4,9 %
Die Künstlersozialversicherung (KSV) sichert selbstständige Künstler und Publizisten in den Bereichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ab. Finanziert wird sie durch Beiträge der Versicherten, einen Bundeszuschuss und eine Künstlersozialabgabe, die von Unternehmen entrichtet wird, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten.
Für das Jahr 2026 wird der Abgabensatz von derzeit 5,0 % auf 4,9 % gesenkt. Damit verringern sich die Kosten für Verwerter von künstlerischen und publizistischen Leistungen leicht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales begründet die Senkung mit einer stabilen Einnahmesituation der Künstlersozialkasse sowie mit steigenden Bundeszuschüssen.
Hinweis für Verwerter:
Abgabepflichtig sind Unternehmen, die regelmäßig Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten vergeben (z. B. Verlage, Galerien, Konzertveranstalter, Werbeagenturen).
Die Abgabe wird auf die Honorarzahlungen erhoben und ist bis zum 31.03. des Folgejahres zu entrichten.
Die Senkung des Abgabesatzes ist ein positives Signal für Kultur- und Medienbranchen, die in den letzten Jahren stark unter Kostensteigerungen und Einnahmerückgängen gelitten haben.