Spenden statt Rechnung: Steuerfreie Blog-Zuwendungen

Immer mehr Blogger, Podcaster und Content-Creator finanzieren ihre Tätigkeit über freiwillige Unterstützungszahlungen ihrer Leser oder Zuschauer. Das Finanzgericht hatte zu klären, ob solche Zahlungen der Umsatzsteuer unterliegen.

Im entschiedenen Fall betrieb der Kläger einen Blog, dessen Inhalte kostenlos zugänglich waren. Leser konnten freiwillig Geldbeträge spenden, ohne hierfür eine Gegenleistung zu erhalten. Das Finanzamt sah in den Zahlungen umsatzsteuerpflichtige Entgelte und setzte Umsatzsteuer fest.

Das Gericht widersprach dieser Auffassung. Eine steuerbare Leistung setze voraus, dass zwischen Leistung und Gegenleistung ein unmittelbarer Zusammenhang bestehe. Freiwillige Zuwendungen ohne Anspruch auf eine konkrete Leistung stellten kein Entgelt dar. Entscheidend sei, dass der Content unabhängig von der Zahlung vollständig zugänglich bleibe und keine zusätzlichen Vorteile gewährt würden.

Damit sind echte Spenden an Blogs, Podcasts oder vergleichbare Plattformen umsatzsteuerfrei, solange keine Gegenleistung erbracht wird und kein faktischer Leistungsdruck entsteht.