Bodenrichtwert: Eine Frage der richtigen Zuordnung

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte zu entscheiden, welcher Bodenrichtwert bei Grundstücken zugrunde zu legen ist, wenn mehrere verschiedene Werte für das Gebiet existieren.

Im Streitfall lag ein Grundstück an der Grenze zweier Zonen mit unterschiedlichen Nutzungsarten. Das Finanzamt legte den höheren Bodenrichtwert an – mit der Begründung, dass eine bestimmte Nutzung „möglich wäre“.

Das Gericht stellte klar: Entscheidend ist nicht, welche Nutzung theoretisch möglich ist, sondern welche Nutzung tatsächlich zulässig und realistisch ist. Baurechtliche Vorgaben sowie städtebauliche Rahmenbedingungen müssen berücksichtigt werden.

Konsequenzen für Eigentümer:

  • Finanzämter dürfen nicht automatisch den höchsten verfügbaren Bodenrichtwert ansetzen.

  • Grundstückseigentümer können sich erfolgreich wehren, wenn die tatsächlich zulässige Nutzung dem niedrigeren Bodenrichtwert entspricht.