Keine nachträgliche Herabsetzung der Grunderwerbsteuer
Das Finanzgericht entschied, dass eine nachträgliche Reduzierung der Grunderwerbsteuer nicht möglich ist, wenn Baukosten nach Vertragsabschluss sinken.
Im Streitfall hatte der Erwerber eines Grundstücks einen Bauvertrag gekündigt. Die tatsächlichen Baukosten fielen dadurch geringer aus als ursprünglich geplant. Der Kläger beantragte eine Herabsetzung der Grunderwerbsteuer.
Das Gericht lehnte dies ab. Maßgeblich für die Steuer sei die ursprüngliche rechtliche Bindung im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs. Nachträgliche Änderungen hätten keinen Einfluss auf die Steuerbemessungsgrundlage.