Steuerbefreiung gilt auch für Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR

Der Bundesfinanzhof hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Steuerbefreiung für das Familienheim auch dann gilt, wenn dieses in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eingebracht wird, an der ausschließlich Ehegatten beteiligt sind.

Im Streitfall übertrug ein Ehepaar das selbstgenutzte Einfamilienhaus in eine Ehegatten-GbR. Das Finanzamt versagte die Steuerbefreiung mit der Begründung, dass das Eigentum nicht mehr unmittelbar von den Ehegatten gehalten werde.

Der BFH entschied zugunsten der Steuerpflichtigen. Maßgeblich sei, dass die Ehegatten das Familienheim weiterhin selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzten und wirtschaftlich beherrschten. Die Einbringung in eine reine Ehegatten-GbR ändere nichts an der tatsächlichen Nutzung und der familiären Zweckbestimmung.

Die Steuerbefreiung für das Familienheim greife daher auch in diesen Fällen. Das Urteil schafft Rechtssicherheit für Ehepaare, die ihr Immobilienvermögen gesellschaftsrechtlich strukturieren möchten.