Finanzderivat: Steuerliche Behandlung der Einlösung von Gold-Warrants
Der Bundesfinanzhof hatte zu klären, wie die Einlösung von sogenannten Gold-Warrants steuerlich zu behandeln ist. Dabei handelt es sich um Finanzinstrumente, die dem Inhaber das Recht einräumen, entweder eine Barauszahlung oder physisches Gold zu erhalten.
Der BFH entschied, dass die Einlösung eines Gold-Warrants als Veräußerung einer Kapitalforderung zu behandeln ist. Unabhängig davon, ob der Anleger sich für Geld oder für physisches Gold entscheidet, liegt ein steuerpflichtiger Vorgang vor.
Die daraus resultierenden Gewinne unterliegen der Besteuerung als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Eine Steuerfreiheit nach Ablauf einer Spekulationsfrist kommt nicht in Betracht.