Ausgleichszahlungen: Neue Regelung zu Telekommunikationszahlungen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 18.10.2024 ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von vorzeitigen Vertragsbeendigungen im Telekommunikationssektor veröffentlicht. Es richtet sich an Fälle, in denen ein Telekommunikationsanbieter bei einer vorzeitigen Kündigung mit Mindestlaufzeit eine sogenannte Ausgleichszahlung erhält.

Diese Ausgleichszahlungen gelten nun als Entgelt für eine erbrachte Dienstleistung und sind damit umsatzsteuerpflichtig. Dazu wurde nach Abschnitt 1.3 Abs. 16b UStAE ein neuer Absatz 16c eingefügt, der klarstellt, dass diese Beträge für die ursprünglich vereinbarte Dienstleistung in Rechnung gestellt werden – unabhängig davon, dass der Vertrag vorzeitig beendet wurde.

Hinweis: Die Regelung ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Durch diese Klarstellung wird für Telekommunikationsunternehmen und Kunden Rechtssicherheit in Bezug auf die Umsatzsteuer geschaffen.