Wann könnten Säumniszuschläge reduziert werden?

Das Finanzgericht Hamburg hat klargestellt: Ein vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen ist nicht möglich.

Im Streitfall konnte ein Steuerzahler seine Steuerschuld aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten nicht fristgerecht begleichen. Er beantragte den vollständigen Erlass der Zuschläge. Das Finanzamt gewährte lediglich einen hälftigen Erlass – und das Gericht bestätigte diese Entscheidung.

Fazit: Bei Zahlungsunfähigkeit ist regelmäßig nur ein teilweiser Erlass (in der Regel 50 %) gerechtfertigt. Ein voller Erlass kommt nur in absoluten Ausnahmefällen in Betracht.