Ehrenamt: Nicht jede Aufwandsentschädigung ist steuerfrei

Nicht jede Aufwandsentschädigung im Ehrenamt ist steuerfrei. Das Gericht stellte klar, dass die Ehrenamtspauschale nicht mehrfach für verschiedene Tätigkeiten in Anspruch genommen werden kann.

Auch wenn mehrere Ehrenämter ausgeübt werden, steht der Freibetrag nur einmal jährlich zu. Darüber hinausgehende Zahlungen sind steuerpflichtig.