Wissenswertes für Influencer und Content-Creators
Immer mehr Menschen verdienen mit Social-Media-Aktivitäten Geld – sei es über YouTube, Instagram, TikTok oder Podcasts. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat deshalb eine eigene Informationsplattform gestartet, die sich gezielt an Influencer, Streamer und Content-Creators richtet.
Die Website erklärt praxisnah, wie Social-Media-Einnahmen steuerlich zu behandeln sind. Im Fokus stehen Themen wie Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbeanmeldung, Werbungskosten und die Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Tätigkeit.
Einnahmen aus Kooperationen, Produktplatzierungen, Affiliate-Links oder Werbevideos gelten grundsätzlich als steuerpflichtig. Auch Sachleistungen wie kostenlose Produkte oder Reisen müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Tipp der Finanzverwaltung: Wer mit Social Media Geld verdient, sollte frühzeitig eine Steuernummer beantragenund sämtliche Einnahmen sowie Ausgaben dokumentieren. Fehlende Nachweise oder falsche Angaben können schnell zu Steuernachzahlungen führen.
Darüber hinaus enthält die Website anschauliche Videos und FAQs, die den Einstieg in steuerliche Themen erleichtern – besonders hilfreich für junge Creator ohne kaufmännische Vorkenntnisse.
Fazit: Mit der neuen Informationsplattform sorgt die Finanzverwaltung für mehr Transparenz und Aufklärung in einer wachsenden Branche. Influencer und Content-Creators sollten die Hinweise ernst nehmen, um steuerliche Risiken zu vermeiden.