Bitcoin & Co.: Privatanleger sollten die strengen Nachweisregeln kennen
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Solana erfreuen sich großer Beliebtheit – auch unter Privatanlegern. Steuerlich sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, insbesondere wenn es um die Nachweispflichten gegenüber dem Finanzamt geht.
Grundsätzlich gilt: Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen sind steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Bei einem Verkauf innerhalb eines Jahres handelt es sich dagegen um ein privates Veräußerungsgeschäft, das der Einkommensteuer unterliegt, sofern der Gewinn die Freigrenze von 600 € übersteigt.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in seinem Schreiben vom 10.05.2022 klargestellt, dass auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere oder die Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährungen als steuerpflichtiger Vorgang gilt.
Neu ist, dass die Finanzverwaltung die Nachweispflichten für Kryptotransaktionen deutlich verschärft hat. Anleger müssen sämtliche Transaktionen lückenlos dokumentieren – einschließlich Wallet-Adressen, Transaktions-IDs, Kauf- und Verkaufspreise sowie Zeitpunkte der Transaktionen.
Viele Finanzämter verlangen darüber hinaus Screenshots oder Exportdaten aus Krypto-Börsen, Wallets und Blockchain-Trackern. Wer diese Nachweise nicht erbringen kann, riskiert Schätzungen, die regelmäßig zu einer höheren Steuer führen.
Hinweis:
Gewinne aus Staking, Lending oder Airdrops sind immer steuerpflichtig, unabhängig von der Haltedauer.
Eine getrennte Aufzeichnung dieser Einkünfte ist erforderlich.
Wer große Summen bewegt, sollte professionelle Software oder spezialisierte Steuerberater für Krypto-Reporting einsetzen.
Fazit: Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen bleibt komplex. Eine saubere Dokumentation aller Transaktionen ist der Schlüssel, um Steuerrisiken und Schätzungen zu vermeiden.