EuGH-Schlussanträge: Anwaltliche Erfolgshonorare unter der Lupe

Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird derzeit über die umsatzsteuerliche Behandlung von Erfolgshonoraren entschieden. Die Generalanwältin hat in ihren Schlussanträgen dargelegt, dass Erfolgshonorare von Anwälten grundsätzlich als umsatzsteuerpflichtig einzustufen sind. Im konkreten Fall geht es um eine deutsche Kanzlei, die mit Mandanten eine Vereinbarung getroffen hatte, wonach sie nur im Erfolgsfall ein Honorar erhalten sollte. Nach Ansicht der Generalanwältin handelt es sich dabei um ein steuerbares Entgelt für eine anwaltliche Leistung, das der Umsatzsteuer unterliegt.

Sollte der EuGH dieser Einschätzung folgen, hätte dies weitreichende Konsequenzen für die Praxis: Erfolgshonorare wären künftig regelmäßig mit Umsatzsteuer zu belegen. Das würde die Kosten für Mandanten erhöhen und die Abrechnungspraxis in Kanzleien verändern. Die endgültige Entscheidung des EuGH steht noch aus, könnte aber für Rechtsanwälte und ihre Mandanten erhebliche Bedeutung haben.