Rentenerhöhung zum 01.07.2025: Müssen Rentenbezieher Steuern zahlen?
Zum 01.07.2025 wurden die gesetzlichen Renten bundesweit um 3,74 % erhöht. Rentnerinnen und Rentner dürfen sich damit über ein deutliches Plus auf ihrem Konto freuen. Doch mit der Erhöhung stellt sich auch die Frage, ob die Renten steuerpflichtig werden.
Grundsätzlich gilt: Ob und in welchem Umfang Rentner Einkommensteuer zahlen müssen, hängt von der Höhe ihrer Gesamteinkünfte ab. Entscheidend ist der Grundfreibetrag, der im Jahr 2025 bei 12.096 € für Alleinstehende liegt. Liegen die Gesamteinkünfte – bestehend aus Renten, eventuell weiteren Einkünften und abzüglich abzugsfähiger Aufwendungen – unterhalb dieser Grenze, bleibt die Rente steuerfrei. Für Neurentnerinnen und Neurentner, die im Jahr 2025 erstmals in Rente gehen, beträgt der Besteuerungsanteil 83,5 %. Das bedeutet: 83,5 % der Rente sind steuerpflichtig, 16,5 % bleiben als individueller Rentenfreibetrag steuerfrei.
Dieser Freibetrag gilt dauerhaft in gleicher Höhe und wird nicht mehr angepasst. Mit jeder Rentenerhöhung steigt daher automatisch der steuerpflichtige Anteil. Ob Steuerpflicht besteht, hängt daher vom Einzelfall ab – insbesondere von der Höhe der Rente, zusätzlichen Einkünften sowie möglichen Abzügen wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.