Unternehmen können ihren Mitarbeitern die Kinderbetreuung sponsern

Arbeitgeber können ihre Beschäftigten bei den Kosten für die Kinderbetreuung unterstützen und diese Zuschüsse steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren.

Voraussetzung ist, dass die Zahlungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen und tatsächlich für die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern verwendet werden. Begünstigt sind insbesondere Aufwendungen für Kindergärten, Krippen, Kindertagesstätten oder die Unterbringung bei Tagesmüttern. Nicht begünstigt sind Unterricht, Nachhilfe, Freizeitangebote oder die Beförderung der Kinder.

Wichtig ist, dass die Zuschüsse im Lohnkonto des Arbeitgebers aufgezeichnet werden und die Arbeitnehmer jährlich eine Bestätigung über die angefallenen Betreuungskosten vorlegen. Der steuerfreie Zuschuss mindert nicht den Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten in der Einkommensteuererklärung. Unternehmen können durch solche Zusatzleistungen ihre Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen und gleichzeitig die Steuerlast der Mitarbeiter senken.