Energetische Sanierung: Steuerermäßigung bis 40.000 €
Die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen von selbstgenutztem Wohneigentum bleibt für viele Eigentümer attraktiv. Wer sein mindestens zehn Jahre altes Eigenheim umfassend energetisch modernisiert, kann 20 % der Kosten steuerlich geltend machen.
Die Ermäßigung verteilt sich auf drei Jahre: 7 % im ersten Jahr, 7 % im zweiten Jahr und 6 % im dritten Jahr. Der maximale Abzugsbetrag liegt bei 40.000 € je Objekt. Begünstigt sind Maßnahmen wie Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, die Installation einer neuen Heizungsanlage oder der Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
Wichtig: Die Arbeiten müssen von Fachunternehmen durchgeführt und mit einer amtlich vorgeschriebenen Bescheinigung bestätigt werden. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an, es muss unbar gezahlt werden. Zusätzlich können Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch Architekten oder Energieberater zu 50 % sofort abgezogen werden. Eine Kombination mit anderen staatlichen Förderungen (z. B. Zuschüssen der KfW oder BAFA) ist jedoch ausgeschlossen – hier muss man sich für eine Variante entscheiden.