Grundsteuer: Bundesmodell als verfassungsgemäß bewertet
Das neue Grundsteuergesetz des Bundes (sogenanntes Bundesmodell) ist nicht verfassungswidrig – das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) im April 2025 entschieden.
Geklagt hatte ein Eigentümer aus Bayern, der das neue Bewertungsverfahren für verfassungswidrig hielt.
Er sah sich durch die Berechnungsmethodik des Grundsteuerwerts in seinen Rechten verletzt.
Hintergrund:
Die Reform der Grundsteuer in Deutschland war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Bewertungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt hatte.
Seit 2022 wurden neue Grundsteuerwerte ermittelt – auf Basis der Wohnfläche, Grundstücksgröße, Lage und weiteren Faktoren.
In Bayern wurde ein eigenes Modell (reines Flächenmodell) eingeführt.
Die Klage richtete sich jedoch gegen das Bundesmodell, das in anderen Bundesländern Anwendung findet.
Der BayVerfGH stellte klar, dass das Bundesmodell nicht gegen das Gleichheitsprinzip verstoße.
Es dürfe sehr wohl zwischen verschiedenen Grundstücksarten differenzieren und dabei wertabhängige Kriterien einbeziehen.
Auch der Umstand, dass Bayern selbst ein anderes Modell nutze, verletze keine Gleichheitsrechte – denn die Länder hätten gemäß der Grundgesetzänderung aus dem Jahr 2019 Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung der Grundsteuer.
Hinweis:
Für Immobilienbesitzer bedeutet das Urteil:
Die aktuellen Grundsteuerwerte behalten ihre Gültigkeit – zumindest bis zu einer möglichen höchstrichterlichen Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht.