Mietwohngrundstück: Wie wird der Wert bei einer Schenkung ermittelt?
Bei der unentgeltlichen Übertragung von Mietwohngrundstücken, etwa durch Schenkung an Kinder, kommt es auf die richtige Bewertung an. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei der Berechnung des steuerlichen Grundbesitzwerts nicht automatisch auf den gesetzlichen Zinssatz zurückgegriffen werden darf.
Maßgeblich sind vielmehr die von den örtlichen Gutachterausschüssen ermittelten Liegenschaftszinssätze, sofern sie den Bewertungsstichtag sachgerecht abbilden. Fehlen aktuelle Werte oder sind die erhobenen Daten nicht tauglich, darf auf den gesetzlichen Zinssatz zurückgegriffen werden. Im konkreten Streitfall führte dies zu einer Reduzierung des Grundbesitzwerts, was sich positiv auf die Schenkungsteuer auswirkte.
Das Urteil stärkt damit Eigentümer, die Immobilien übertragen möchten, und macht deutlich: Wer eine Schenkung plant, sollte stets die aktuellen Werte der Gutachterausschüsse einsehen und bei Bedarf ein Gutachten anfordern, um die steuerliche Belastung zu optimieren.