Berufsrechtsschutz: Versicherungsbeiträge können abgesetzt werden

Das Finanzgericht Köln entschied, dass Beiträge zu einer Berufsrechtsschutzversicherung grundsätzlich als Werbungskosten absetzbar sind – auch wenn die Versicherung in einem Kombitarif enthalten ist.

Wichtig ist:

  • Der berufliche Anteil muss eindeutig ausgewiesen sein.

  • Ist das nicht der Fall, kann das Finanzamt eine Aufteilung verweigern.

Praxis-Tipp: Versicherer sollten um eine schriftliche Bestätigung der Beitragsaufteilung gebeten werden.